Checkliste Auswandern

Bis Sie endgültig auswandern können, gilt es noch einige Aufgaben zu bewältigen. Als erstes müssen Sie sich einen Überblick verschaffen. Klären Sie ab, ob alle Ihre Dokumente vorhanden und gültig sind. Besorgen Sie sich alle Unterlagen für das Einreiseland. Stellen Sie fest, welche Formulare Sie für den Zoll benötigen

Schweizer Pass
Die Identitätskarte (ID) kann nur bei Reisen in Westeuropa verwendet werden. In allen anderen Ländern wird der Pass verlangt. Mit einem Gesuch bei Ihrer Wohngemeinde wird Ihnen ein Pass ausgestellt. Den Reisepass benötigen Sie nicht nur für die Ein- und Ausreise in einem Land, sondern auch bei vielen anderen Gelegenheiten. Schon beim Mieten eines Autos, im Hotel, bei der Eröffnung eines Bankkontos und bei den Behörden zur Identifizierung Ihrer Person, wird der Pass verlangt.
Aufenthaltsbewilligung
Erkundigen Sie sich in der Schweiz bei der Botschaft oder dem Konsulat des Auswanderungslandes über die Bedingungen zum Aufenthalt. Je nach Einwanderungsland, Dauer und Grund des Aufenthalts, muss eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.
Abkommen Europa - Schweiz
Arbeitsbewilligung
Planen Sie eine Erwerbstätigkeit im Auswanderungsland, so benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung. Dies gilt für alle Länder ausserhalb der EU. Eine Arbeitsbewilligung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie im Auftrag von Ihrer Firma ins Ausland reisen. Die Bedingungen für eine Arbeitsbewilligung sind teilweise sehr streng. Klären Sie die Möglichkeiten in der Schweiz in der Botschaft oder dem Konsulat des entsprechenden Landes ab. Die einheimische Bevölkerung wird meistens bevorzugt und Sie benötigen einen von der ausländischen Arbeitsbehörde genehmigten Arbeitsvertrag.
Führerschein
Oft gilt der Schweizer Führerschein im Ausland nur befristet und muss umgeschrieben werden. Fragen Sie nach, wie lange der Ausweis gültig ist oder besorgen Sie sich wenn nötig einen internationalen Führerausweis. Eventuell wird eine Abmeldung verlangt.
Strassenverkehrsämter
Zeugnisse
Bei einem Studium oder einem Job im Ausland müssen Sie zuerst abklären, ob das Auswanderungsland Ihre Zeugnisse und Diplome anerkennt.
Staatssekretariat für Bildung und Forschung
Dokumente
Wichtige Dokumente sollten Sie wenn möglich in die Landessprache übersetzen und beglaubigen lassen. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Diplome.

Steuern
Achten Sie auf die Doppelbesteuerungsabkommen. Haben Sie nach der Auswanderung weiterhin in der Schweiz Einnahmen oder Vermögen, so bleiben Sie steuerpflichtig. An Ihrem neuen Wohnsitz im Ausland sind Sie ebenfalls steuerpflichtig. Die Schweiz verfügt jedoch über Abkommen mit diversen Ländern, um die doppelte Besteuerung zu vermeiden. Haben Sie keinen eigenen Steuerberater, so nehmen Sie mit der Steuerverwaltung Kontakt auf.
Staatssekretariat für Finanzen

Sozialversicherung AHV / IV
Wenn Sie sich in der Schweiz abmelden, sind Sie nicht mehr Beitragspflichtig bei den Sozialversicherungen. Ein Unterbruch an Beitragsjahren der AHV führt jedoch zu einer Kürzung der Rente. In den EU Staaten bestehen weiterhin obligatorische Sozialversicherungen. In allen anderen Ländern können Sie sich freiwillg der AHV unterstellen und den Beitrag in die Kasse einzahlen. Erkundigen Sie sich direkt bei der AHV / IV Stelle.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Krankenkasse
Suchen Sie bereits im Voraus nach möglichen Krankenkassen oder Versicherungsgesellschaften im Ausland und klären Sie die Tarife ab. Für einen Kurzaufenthalt im Ausland kann Ihre Krankenkasse weiter bestehen bleiben. Rufen Sie bei Ihrer Kasse an um die Details zu erfahren.
Krankenakte
Sind Sie mit einer Krankengeschichte belastet, so kontaktieren Sie Ihren Hausarzt. Kopieren Sie die wichtigen Teile der Akte und lassen Sie eine Übersetzung anfertigen.
Impfungen
Überprüfen Sie Ihren Impfausweis oder erkundigen Sie sich bei einem auf Reisemedizin spezialisierten Arzt über die nötigen Impfungen.
Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich
Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut Basel
Poliklinik für Infektiologie und Reisemedizin, Universitätsspital Bern
Tropen und Humanitäre Medizin Genf
Centre de Vaccination et de Médecine des Voyages Lausanne
Militärdienst
Sind Sie bei Ihrer Wohngemeinde während der Dauer Ihres Auslandaufenthaltes angemeldet, so besteht weiterhin die Wehrpflicht. Bei einem Auslandaufenthalt unter 12 Monaten benötigen Sie keine Urlaubsbewilligung. Trifft bei Ihnen zu Hause während Ihrer Abwesenheit das Aufgebot für den Wehrdienst ein, so sind Sie verpflichtet den Dienst anzutreten. Wenn Sie länger als 12 Monate ins Ausland reisen und sich bei der Gemeinde abmelden, so müssen Sie ein Urlaubsgesuch bei der Militärdienststelle (Sektionschef) einreichen. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall frühzeitig bei der Dienststelle über den genauen Ablauf.
Militärdienst
Zivilschutz
Bei Reisen ins Ausland von weniger als 12 Monaten, besteht keine Pflicht sich beim Zivilschutz abzumelden. Während dieser Zeit sind Sie stets Zivilschutzpflichtig und müssen bei einem Aufgebot den Dienst antreten. Bei mehr als 12 Monaten Auslandaufenthalt und einer Abmeldung bei der Gemeinde, sind Sie verpflichtet ein Urlaubsgesuch bei der Regionalstelle des Zivilschutzes einreichen.
Zivildienst
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren beim Auswandern gestaltet sich nicht ganz einfach. Sie müssen die Tiere impfen und ein Impfausweis muss vorgelegt werden. Erkundigen Sie sich beim Zoll des Einwanderungslandes über den Ablauf.
Wohnung / Haus
Suchen Sie bereits im Vorfeld nach einer Unterkunft im Auswanderungsland. Steht Ihnen die Möglichkeit offen vor Ort zu suchen, so haben Sie sicher eine grössere Auswahl und die Chance auf einen guten Preis. Von der Schweiz aus sind Sie gezwungen, über eine Internet-Plattform oder eine Vermittlerfirma ein Angebot anzunehmen. Falls Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers auswandern, steht Ihnen meistens ein Relocation-Service vor Ort zur Seite, um Ihnen solche Aufgaben abzunehmen. Vergessen Sie nicht Ihre bestehenden Mietverträge für Wohnung, Garage etc. in der Schweiz rechtzeitig zu kündigen.
Bankkonten
Lösen Sie die nicht mehr benötigten Konten auf. Überlegen Sie sich, ob Sie vielleicht ein Konto in der Schweiz behalten möchten. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach den Konditionen für ein Bankkoto als Auslandschweizer. Oft fallen zusätzliche Gebühren für diese Konten an. Eröffnen Sie ein neues Konto im Einwanderungsland. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit ein Auslandkonto über eine Schweizer Bank eröffnen. Falls nicht, so wenden Sie sich im Auswanderungsland an eine lokale Bank. Sie benötigen die entsprechenden Dokumente wie Pass und Aufenthaltsbewilligung.
Abmeldung
Sie sollten sich in der Wohngemeinde abmelden, wenn Sie länger als 3 Monate ins Ausland reisen. Bei einem definitiven Wohnsitzwechsel ins Ausland, müssen Sie sich in Ihrer Gemeinde in der Abteilung der Einwohnerkontrolle abmelden. Die Einwohnerkontrolle händigt Ihnen den Heimatschein aus. Sie benötigen den Heimatschein, um sich bei der Schweizer Botschaft oder Konsulat im Ausland anzumelden.
Bescheinigung
Bei der Einwohnerkontrolle verlangen Sie eine Abmeldebescheinigung. Dieses Formular benötigen Sie am Zoll für die steuerfreie Aus- und Einfuhr des Umzugsguts.
Hausrat / Übersiedlungsgut
In vielen Ländern darf der ganze Hausrat zollfrei eingeführt werden, sofern sich die Güter mehr als 6 Monate in Ihrem Besitz befinden. Dazu gehören auch Motorräder und Autos. Beachten Sie bitte, dass auch bei einer Zollbefreiung weitere Steuern anfallen können. Melden Sie auf jeden Fall das Umzugsgut schriftlich beim Zoll im Voraus an.
Internationaler Umzug
Ein Auslandumzug ist wegen den vielen Formularen um einiges aufwendiger. Die Bestimmungen des Einreiselandes sind sehr unterschiedlich und am besten lassen Sie den gesamten Umzug von einer professionellen Umzugsfirma organisieren.
Internationale Umzugsfirmen
Anmeldung
Bei den zuständigen Behörden im Ausland müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden. Melden Sie sich auch bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat an. Im Notfall kann so die Behörde mit Ihnen in Kontakt treten. So können Sie auch bei Abstimmungen in der Schweiz teilnehmen. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Jahr im Ausland, ist die Meldung an die Schweizer Botschaft Pflicht.
Schulen
Die Schulpflicht für Kinder besteht auch im Ausland. Je nach Sprache und Bildungswesen sind Privatschulen die bessere Lösung. Privatschulen sind meistens anerkannt und der Abschluss gilt für den weiteren Bildungsweg in den öffentlichen Schulen und Universitäten. Melden Sie Ihre Kinder bei der gewünschten Schule an.